Angebote für Jugendliche zwischen Schule und Lehrabschluss

Kostenreglement

Für die Dauer des Aufenthalts einer Klientel bei Jugend-plus wird zwischen den Betreuungstarifen und den Nebenkostenleistungen unterschieden. Für die Betreuung benötigen wir das separate und unterzeichnete Kostengutspracheblatt.

1. Betreuungskosten

Die Betreuungskosten werden entsprechend dem Bedürfnis und Art der Anfrage bei der Anfrage besprochen.

Externes Wohnen

AngebotTarife
Pauschale für Wohnbegleitung (ca. 20 h/m)
(exklusive Wohnungskosten, Lebensmittel und pers. Lebensunterhalt)
Fr. 121.- /Kalendertag

In allen Angeboten gilt eine Probezeit von 3 Monaten. Anschliessend findet ein Standortgespräch statt, um den weiteren Prozessverlauf gemeinsam zu besprechen.

2. Zusätzliche Kosten

  • Die Mietkosten für eine Wohnform sind individuell und werden nicht von uns übernommen. Wird dies gewünscht, muss dies schriftlich passieren, um darin auch die Kosten (Mietkaution, Miete inkl NK, Mobiliar, Internetanschlüsse und Gebühren) zu beziffern und hinzuzurechnen.

WG Zimmer in Chur (inkl. NK pauschal)

Miete für ein Zimmer in einer WG von Jugend-plus (Zimmer unmöbiliert) CHF 520.- / Monat

  • Für ein WG Zimmer von Jugend-plus wird eine Kaution von einer Monatsmiete verlangt.
  • In aussergewöhnlichen Situationen (Krisen, Krankheit, Unfall) kann sich der Betreuungsbedarf und/oder administrative Aufwand massiv erhöhen. Solche Mehraufwände werden mit CHF 120 pro Stunde verrechnet oder bei längerfristigen planbaren Situationen mit einer Pauschalen vereinbart.
  • Die Fahrtkosten sind im BW1 inbegriffen. Im BW2 werden die Hälfte der Fahrtwege (ab Trimmis) verrechnet.

3. Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für Wohnen und Begleitung beträgt einen Monat, jeweils auf Ende des Monats.

Ein WG Zimmer von Jugend-plus kann in schwerwiegenden Fällen fristlos gekündigt werden. In diesem Fall hat der Jugendliche 7 Tage Zeit sein Zimmer zu räumen, zu putzen und den Schlüssel abzugeben. Ansonsten wird dies mit CHF 30/Stunde verrechnet und sein Zimmerinventar entsorgt.

4. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Austritt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

5. Persönliche Nebenkosten

Persönliche Nebenkosten sind nicht in den Pauschaltarifen inbegriffen und müssen separat geregelt werden.

6. Versicherungen

Die Jugendlichen sind durch Jugend-Plus nicht gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht versichert.

7. Tarifänderungen

Änderungen der Tarife bleiben vorbehalten und obliegen den kantonalen Vorgaben.

8. Hinweis zur Kostenübernahme bei Minderjährigen

Die Kosten für (externe) Kindesschutzmassnahmen (Fremdplatzierungen, sozialpädagogische Familienbegleitungen, etc.) sind grundsätzlich von den Inhabern der elterlichen Sorge zu tragen, soweit nicht Dritte (Krankenkassen, Versicherungen, etc.) zahlungspflichtig sind. Subsidiär muss die Gemeinde am zuständigen Unterstützungswohnsitz diese Kosten tragen (Art. 63a EGzZGB).

Die Bedürftigkeit der Eltern ist durch die Sozialbehörde am Unterstützungswohnsitz abzuklären. Massnahmen zum Schutz von Kindern sind möglichst rasch umzusetzen und dürfen nicht durch allfällige Konflikte betreffend die Zuständigkeit für die Kostenübernahme verzögert werden. Bedarf die Abklärung der Bedürftigkeit der Eltern Zeit, so hat die Gemeinde am Unterstützungswohnsitz auf Antrag der KESB oder eines dafür eingesetzten Beistands vorläufige Kostengutsprache zugunsten der beantragten Institution zu leisten. Diese Regelung entspricht bisherigem Recht.[1]

 

[1] Kosten im Kinder- und Erwachsenschutz; Brief an Gemeinden GR; 4. März 2014

9. Kostenübernahmegarantie

Es liegt ein separates Blatt zur Kostenübernahmegarantie vor. Dieses muss von der Kostträgerin schnellstmöglich unterzeichnet und an Jugend-plus weitergeleitet werden. Jugend-plus steht für unkomplizierte schnelle Lösungsfindung. Wird eine Klientel in Notlage ohne schriftliche Kostenübernahmegarantie aufgenommen, werden die Kosten rückwirkend in Rechnung gestellt.