Kostenreglement
Für die Dauer des Aufenthalts einer Klientel bei Jugend-plus wird zwischen dem fixen Tagestarif und den Nebenkosten unterschieden. Für die Tagespauschale benötigen wir das separate und unterzeichnete Kostengutsprache-Blatt.
Unterbringungskosten / Pauschalen
Die Unterbringungskosten werden entsprechend dem Bedürfnis und der Art der Betreuung bei der Anfrage besprochen.
Internes und externes Wohnen
Angebot | Tarife |
---|---|
B1 / Homebase (365 x 24) | CHF 130 / Kalendertag |
B2 / Wohn-Integrationscoaching in externen Studios oder WGs, exlusive Lebensmittel und allg. Auslagen | CHF 2200 / Monat |
B3 / Beratung zur Eigenständigkeit Punktuelle Beratung zur Selbständigkeit; exkl. Wohnungs-miete, Lebensmittel und allg. Auslagen | CHF 560.- / Monat |
Wochenendentlastung mit Ferien
Angebot | Wochenenden | Die ersten 2 Probewochenenden |
---|---|---|
Tarif A: Freitagabend bis Sonntagabend inkl. 2 Übernachtungen | CHF 280 | SRF 310 |
Tarif B: Samstag bis Sonntagabend inkl. 1 Übernachtung | CHF 215 | SRF 240 |
Weitere Ferientage inkl. Übernachtung | CHF 140 |
2. Zusätzliche Kosten
- Für das interne und externe Wohnen können in besonderen Fällen zusätzliche Kosten entstehen. Dabei kann es sich um erhöhten Betreuungsbedarf (Krisen, Krankheit, Unfall) oder um zusätzlichen administrativen Aufwand handeln
- Bei Wochenend- und Ferienplatzierungen werden Sitzungen, Berichte und Koordinationsaufgaben separat verrechnet
- Solche Leistungen werden mit CHF 100.00/ Std. verrechnet oder bei längerfristigen und planbaren Leistungen kann eine Pauschale vereinbart werden
- Muss an Wochentagen eine Tagesstruktur bereitgestellt werden, werden diese zusätzlichen Kosten nach Aufwand verrechnet
3. Die Unterbringung in Felsberg beinhaltet
- Individuelle Betreuung und Begleitung des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen
- Unterkunft und Essen
- Sozialpädagogische Unterstützung
- Unterstützung in Krisensituationen
- Koordination und Standortgespräche inkl. Protokoll. Bei Wochenend- und Ferienplatzierungen wird dies zusätzlich verrechnet.
- Administration, Inkassowesen
4. Abbrüche
Bei einem unmittelbaren Abbruch der Unterbringung werden zehn Tage nach Abbruch weiterverrechnet.
5. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Austritt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
6. Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist fürs inerne und externe Wohnen beträgt 14 Tage.
7. Grundausrüstung
Genügend Wechselkleider, Arbeitskleider, Schuhe, Hausschuhe, Schulmaterial, persönliche Hygieneartikel,
8. Persönliche Nebenkosten
Persönliche Nebenkosten sind nicht in den Pauschaltarifen inbegriffen und müssen auf Seite 4 separat geregelt werden.
9. Versicherungen
Die Kinder / Jugendlichen sind durch Jugend-plus nicht gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht versichert.
10. Tarifänderungen
Für Änderungen des Kostenreglements werden drei Monate im Voraus Kostengutsprache eingeholt.
11. Hinweis zur Kostenübernahme bei Minderjährigen
Die Kosten für (externe) Kindesschutzmassnahmen (Fremdplatzierungen, sozialpädagogische Familienbegleitungen, etc.) sind grundsätzlich von den Inhabern der elterlichen Sorge zu tragen, soweit nicht Dritte (Krankenkassen, Versicherungen, etc.) zahlungspflichtig sind. Subsidiär muss die Gemeinde am zuständigen Unterstützungswohnsitz diese Kosten tragen (Art. 63a EGzZGB).
Die Bedürftigkeit der Eltern ist durch die Sozialbehörde am Unterstützungswohnsitz abzuklären. Massnahmen zum Schutz von Kindern sind möglichst rasch umzusetzen und dürfen nicht durch allfällige Konflikte betreffend die Zuständigkeit für die Kostenübernahme verzögert werden. Bedarf die Abklärung der Bedürftigkeit der Eltern Zeit, so hat die Gemeinde am Unterstützungswohnsitz auf Antrag der KESB oder eines dafür eingesetzten Beistands vorläufige Kostengutsprache zugunsten der beantragten Institution zu leisten. Diese Regelung entspricht bisherigem Recht*.
*Kosten im Kinder- und Erwachsenschutz; Brief an Gemeinden GR; 4. März 2014
12. Kostenübernahmegarantie
Es liegt ein separates Blatt zur Kostenübernahmegarantie vor. Dieses muss von der Kostträgerin schnellstmöglich unterzeichnet und an Jugend-plus weitergeleitet werden. Jugend-plus steht für unkomplizierte schnelle Lösungsfindung. Wird eine Klientel in Notlage ohne schriftliche Kostenübernahmegarantie aufgenommen, werden die Kosten rückwirkend in Rechnung gestellt.