Die Klienten werden ein bis zweimal pro Woche in ihrer Wohnform besucht. Die jungen Menschen sind verpflichtet, an den abgemachten Terminen anwesend zu sein.
In den gemeinsamen Gesprächen werden Themen wie Selbststruktur, Selbstfürsorge, Ordnung und Sauberkeit der Wohnung, Administratives, Zielsetzung, -Überprüfung und -Erreichung besprochen.
Die Betreuungsperson steht bei Bedarf im Kontakt mit Eltern, Behörden und (Lehr-) Betrieb.
Die Klienten haben jederzeit die Möglichkeit den Pikettdienst des Jugend-plus zu kontaktieren.
Begleitetes Wohnen pauschal (BW 1)
Diese Begleitung wird pauschal verrechnet. Darin enthalten sind: ca. 20 Betreuungsstunden pro Monat, Wegkosten, Vor- und Nachbereitung, sowie Standortsitzungen und das Berichtwesen.
Begleitetes Wohnen nach Bedarf (BW 2)
Bei diesem Angebot werden die Stunden nach Aufwand berechnet. Der Umfang sowie Inhalt der Betreuung werden gemeinsam vor- und regelmässig nachbesprochen.
Beide Betreuungsformen werden entweder in der jeweiligen Wohnform des Klienten oder auch in einer WG des Jugend-plus angeboten.
Aufnahmekriterien
Für eine Aufnahme bei Jugend-plus müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Vorhandene (externe) Tagesstruktur (oder Bereitschaft, einer solchen nachzugehen)
- Bereitschaft der Jugendlichen, sich in die Wohnstrukturen einzufügen
- Einhaltung der Hausordnung
- Ein Ja zum begleiteten Wohnen
- Unterzeichnung der Aufenthaltsvereinbarung (nur bei längerfristigem Aufenthalt)
- Kostenübernahmegarantie vorhanden
Aufnahmeverfahren
- Anruf (von jungem Erwachsenen oder Begleitperson)
- Anmeldeformular ausfüllen (von jungem Erwachsenen, Begleitpersonen, Einweisenden Behörden, Eltern)
- Gesprächstermine vor Ort, um sich ein Bild zu verschaffen, um Abklärung des Auftrags, der Dauer und der Kostenübernahme zu klären. Aufnahmekriterien besprechen.
- Eintrittstermin vereinbaren
- Eintritt
Abweisungs- und Ausschlussgründe
Folgende Abweisungs- resp. Ausschlussgründe sind definiert:
- Massives selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten
- Mittelschwere bis schwere Delikte
- Akute Abhängigkeit von Alkohol oder harten Drogen
- Mittelschwere bis schwere körperliche oder psychische Beeinträchtigung
- Boykott und / oder wiederholte Missachtung der Hausregeln
Beschwerdeweg
Beschwerden werden sowohl mündlich als auch schriftlich entgegengenommen. Werden Stufen von den Beschwerdegängern übersprungen, wird darauf hingewiesen und die untenstehenden Stufen durch die nächste höhere informiert und allenfalls in das Gespräch mit einbezogen.
Fachliche Grundlagen
Die Pädagogischen Angebote der Stiftung Gott hilft, arbeiten nach dem Bündner Standard. Der Bündner Standard ist ein Instrument zum Umgang mit Grenzverletzendem Verhalten in Institutionen für Kinder und Jugendliche.
In der Arbeit mit Kindern in schwierigen Lebensumständen kommt es regelmässig zu pädagogisch anspruchsvollen Situationen. Es gibt Auseinandersetzungen, die zum schulischen und erzieherischen Alltag gehören und wichtig für eine ganzheitliche Entwicklung des Kindes sind.
Damit Auseinandersetzung und Vorfälle richtig eingestuft werden können, hat die Stiftung Gott hilft ein standardisiertes Vorgehen festgelegt. Ab einem definierten Schweregrad wird Grenzverletzendes Verhalten, egal auf welcher Ebene eingestuft, zentral erfasst und zu Händen des Stiftungsrats einen jährlichen Bericht abgegeben.
weitere Informationen Bündner Standard
Ombudsstelle
Die Institutionen der Pädagogischen Angebote sind Mitglied des Vereins „Ombudsstelle Graubünden“. Wenn Eltern und die Institution in einen Konflikt verwickelt sind und diesen auf dem üblichen Weg nicht lösen können, steht die Ombudsstelle für Vermittlungen zur Verfügung.
Ziel und Aufgabe der Ombudsstelle ist es mitzuhelfen, auf unbürokratische Art einen von den beteiligten Parteien akzeptierten Lösungsweg zu finden.
Die Eltern können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie mit den Verantwortlichen der jeweiligen Institution und der Leitung der Pädagogischen Angebote keine Lösung finden.
Telefon: 0844 80 80 44
Mail: info@osab-gr.ch
Web: www.osab-gr.ch
Kostenreglement
Für die Dauer des Aufenthalts einer Klientel bei Jugend-plus wird zwischen den Betreuungstarifen und den Nebenkostenleistungen unterschieden. Für die Betreuung benötigen wir das separate und unterzeichnete Kostengutspracheblatt.
1. Betreuungskosten
Die Betreuungskosten werden entsprechend dem Bedürfnis und Art der Anfrage bei der Anfrage besprochen.
Betreutes Wohnen 1
| Pauschale für Wohnbegleitung (exklusive Wohnungskosten, Lebensmittel und pers. Lebensunterhalt) | Fr. 2500.- /Monat |
Betreutes Wohnen 2
| Verrechnung von effektivem Aufwand | Fr. 120.- /Stunde |
In allen Angeboten gilt eine Probezeit von 3 Monaten. Anschliessend findet ein Standortgespräch statt, um den weiteren Prozessverlauf gemeinsam zu besprechen.
2. Zusätzliche Kosten
Die Mietkosten für eine Wohnform sind individuell und werden nicht von uns übernommen. Wird dies gewünscht, muss dies schriftlich passieren, um darin auch die Kosten (Mietkaution, Miete inkl. NK, Mobiliar, Internetanschlüsse und Gebühren) zu beziffern und hinzuzurechnen.
WG Zimmer in Chur (inkl. NK pauschal)
Miete für ein Zimmer in einer WG von Jugend-plus (Zimmer unmöbiliert): CHF 520.- / Monat
- Für ein WG Zimmer von Jugend-plus wird eine Kaution von einer Monatsmiete verlangt.
- In aussergewöhnlichen Situationen (Krisen, Krankheit, Unfall) kann sich der Betreuungsbedarf und/oder administrative Aufwand massiv erhöhen. Solche Mehraufwände werden mit CHF 120 pro Stunde verrechnet oder bei längerfristigen planbaren Situationen mit einer Pauschalen vereinbart.
- Die Fahrtkosten sind im BW1 inbegriffen. Im BW2 werden die Hälfte der Fahrtwege (ab Trimmis) verrechnet.
3. Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für Wohnen und Begleitung beträgt einen Monat, jeweils auf Ende des Monats.
Ein WG Zimmer von Jugend-plus kann in schwerwiegenden Fällen fristlos gekündigt werden. In diesem Fall hat der Jugendliche 7 Tage Zeit sein Zimmer zu räumen, zu putzen und den Schlüssel abzugeben. Ansonsten wird dies mit CHF 30 / Stunde verrechnet und sein Zimmerinventar entsorgt.
4. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Austritt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
5. Persönliche Nebenkosten
Persönliche Nebenkosten sind nicht in den Pauschaltarifen inbegriffen und müssen separat geregelt werden.
6. Versicherungen
Die Jugendlichen sind durch Jugend-plus nicht gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht versichert.
7. Tarifänderungen
Änderungen der Tarife bleiben vorbehalten und obliegen den kantonalen Vorgaben.
8. Hinweis zur Kostenübernahme bei Minderjährigen
Die Kosten für (externe) Kindesschutzmassnahmen (Fremdplatzierungen, sozialpädagogische Familienbegleitungen, etc.) sind grundsätzlich von den Inhabern der elterlichen Sorge zu tragen, soweit nicht Dritte (Krankenkassen, Versicherungen, etc.) zahlungspflichtig sind. Subsidiär muss die Gemeinde am zuständigen Unterstützungswohnsitz diese Kosten tragen (Art. 63a EGzZGB).
Die Bedürftigkeit der Eltern ist durch die Sozialbehörde am Unterstützungswohnsitz abzuklären. Massnahmen zum Schutz von Kindern sind möglichst rasch umzusetzen und dürfen nicht durch allfällige Konflikte betreffend die Zuständigkeit für die Kostenübernahme verzögert werden. Bedarf die Abklärung der Bedürftigkeit der Eltern Zeit, so hat die Gemeinde am Unterstützungswohnsitz auf Antrag der KESB oder eines dafür eingesetzten Beistands vorläufige Kostengutsprache zugunsten der beantragten Institution zu leisten. Diese Regelung entspricht bisherigem Recht.[1]
[1] Kosten im Kinder- und Erwachsenschutz; Brief an Gemeinden GR; 4. März 2014
9. Kostenübernahmegarantie
Es liegt ein separates Blatt zur Kostenübernahmegarantie vor. Dieses muss von der Kostträgerin schnellstmöglich unterzeichnet und an Jugend-plus weitergeleitet werden. Jugend-plus steht für unkomplizierte schnelle Lösungsfindung. Wird eine Klientel in Notlage ohne schriftliche Kostenübernahmegarantie aufgenommen, werden die Kosten rückwirkend in Rechnung gestellt.
FAQs
Müssen die Klienten eine Tagesstruktur haben?
Ja, es ist zwingend, dass die jungen Menschen einer Tagesstrukur (Arbeit, Lehre, Brückenangebot, Praktikum o. ä.) nachgehen. Dies in der Regel an fünf Tagen pro Woche.
Bietet Jugend-plus eine Tagesstruktur an?
Nein, Jugend-plus bietet keine Tagesstrukturen an. Jedoch kann auf Anfrage unterstützt und vermittelt werden. Wir arbeiten z.B. eng mit dem Berufsintegrations-Training „BiT“ der Stiftung Gott hilft in Landquart zusammen.
Werden männliche und weibliche Klienten betreut?
Ja, Jugend-plus betreut alle jungen Menschen, unabhängig von Herkunft und Geschlecht.
Wie lange dauert die Begleitung / das Coaching?
Der Zeitraum der Begleitung unterschiedlich und hängt von der individuellen Entwicklung, von der Kooperation und den Perspektiven des Klienten ab.
Wie intensiv ist die Betreuung durch Jugend-plus?
Es gibt zwei Grundangebote von Jugend-plus. Weicht der Aufwand deutlich nach unten oder oben ab, muss dies mit allen Beteiligten gut vorbesprochen und entsprechend geplant werden.
Was sind die Ziele von Jugend-plus?
Diese sind je nach Person unterschiedlich, häufig jedoch können untenstehende als zu erreichende Ziele genannt werden:
- Unterstützung im Wohnbereich während der Ausbildung
- Erlernen der nötigen Kompetenzen zum selbstständigen Wohnen
- Unterstützung bei Hausaufgaben
- Vermittlung bei Konfliktsituationen
- Erweitern der Sozialkompetenzen
- Entwickeln eines konstruktiven Freizeitverhaltens
- Unterstützung in finanziellen und administrativen Bereichen
- Entlastung möglicher anderer Herausforderungen und Lebenssituationen (Berufsschule, Familie, Job)
- Unterstützung beim Erlangen eines Berufsabschlusses
Wie häufig gibt es Standortgespräche?
Grundsätzlich zweimal jährlich. Dazwischen werden bei Bedarf Krisengespräche organisiert. Die Zusammensetzung ist unterschiedlich und altersabhängig (Volljährigkeit).
Was für Leute arbeiten in der Betreuung?
Das Betreuungsteam besteht momentan aus einem Pool an ausgebildeten Sozialpädagogen der Stiftung Gott hilft und wird von der Projektleitung individuell für die Klienten ausgewählt.
Wird bei externen Krisensituationen vermittelt?
Soweit dies die jungen Menschen wünschen und die Ressourcen des Teams dies zu lassen, versuchen Jugend-plus in externen Konfliktsituationen zu vermitteln.
Was ist mit Alkohol?
Jugendliche und junge Erwachsene sollen einen massvollen Umgang mit Alkohol erlernen können.
Was ist mit Drogen?
Gemäss dem geltenden Gesetz ist der Konsum, Besitz und Handel von und mit Drogen in der Schweiz strafbar und somit auch in unseren Wohnangeboten untersagt. Der Konsum von Drogen in der Adoleszenz erachtet Jugend-plus als hinderlich für den erfolgreichen Berufsabschluss und anhaltender Konsum kann zum Ausschluss führen. Wenn möglich versuchen die Betreuenden in Gesprächen mit den jungen Erwachsenen auf die Kernpunkte der Problematik einzugehen. Aufklärung und Auseinandersetzung zielen bei illegalen Stoffen klar auf eine abstinenzorientiere Haltung hin. Auf Abmachungen des Einweisers führen wir Urinproben durch.
Was ist mit Medienkonsum?
Ein kompetenter und massvoller Umgang mit Medien ist ein zentraler Punkt in der aktuellen Pädagogik. Es ist daher eine Aufgabe des Teams von Jugend-plus den Umgang mit Smartphone, PC, Spielkonsolen und vergleichbaren Medien zu thematisieren, aufzuklären und auf einen adäquaten und selbstständigen Umgang hin zu zielen. Bereits beim Eintrittsgespräch wird dies aktiv mit den Klienten angesprochen. Bei problematischem Gebrauch der Medien werden individuelle Regelungen mit dem Klienten getroffen.
Wie sieht die Wohnform des Jugend-plus aus?
Das Jugend-plus betreut die jungen Menschen in ihrer eigenen Wohnform. Für Klienten welche keine passende Wohnform haben, bietet das Jugend-plus auch WG Zimmer im Raum Chur an.
Haben Sie weitere Fragen?
Schreiben Sie Ihre Frage direkt an Jugend-plus.